Wann ist ein Veranstaltungsort rollstuhlgerecht?
Ein Veranstaltungsort gilt als rollstuhlgerecht, wenn er so gestaltet ist, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ihn ohne fremde Hilfe sicher, selbstständig und möglichst ohne Einschränkungen nutzen können. Dazu gehören in der Regel folgende Merkmale:
1. Zugang
- Stufenloser Eingang (z. B. über Rampen oder automatische Türen)
- Rampen mit einer maximalen Steigung von 6 %, rutschfest und mit Handläufen
- Breite Türen (mindestens 90 cm lichte Breite)
2. Bewegungsflächen
- Ausreichend Platz zum Manövrieren (z. B. Wendekreise von ca. 150 cm Durchmesser)
- Keine engen Gänge oder Engstellen
3. Aufzüge
- Bei mehreren Etagen: barrierefreier Aufzug, groß genug für Rollstühle, mit Bedienelementen auf rollstuhlgerechter Höhe (ca. 85–105 cm)
4. Sanitäreinrichtungen
- Behindertengerechte Toiletten, zugänglich ohne Schwellen, mit Haltegriffen und ausreichend Platz neben dem WC (mindestens 90 cm)
5. Sitzplätze
- Rollstuhlplätze im Veranstaltungsbereich, mit guter Sicht und ggf. Begleitpersonensitzplätzen daneben
- Ggf. höhenverstellbare Tische bei Events mit Gastronomie